Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Das Mitglied akzeptiert die Hausordnung von SpaceYoga.

Folgende Angebote gibt es bei SpaceYoga:

  1. Mitgliedsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit mit einer Frist kündbar sind und sich sonst automatisch verlängern.
  2. Ein- und Mehrfachkarten sind Dienstleistungsverträge, die den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Space-Besuchen innerhalb eines festgelegten Zeitraums berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich.
  3. Einzelangebote (z.B. spezielle Workshops, Seminare) sind gesondert zu buchende und zu vergütende Dienstleistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von SpaceYoga enthalten sind

2. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigter ist ausschließlich, die im Vertrag als Mitglied oder auf einer Mehrfach-Karte eingetragene Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Mehrfach Karte ist grundsätzlich nicht möglich.

3. Nutzungsgebühr, Fälligkeit

1) Die Mitgliedsbeiträge werden durch Lastschriftverfahren von SpaceYoga oder einem Zahlungsdienstleister eingezogen. Der Vertragspartner ermächtigt SpaceYoga für die Dauer der Mitgliedschaft von einem inländischen Bankkonto den monatlichen Betrag abzubuchen. Änderungen der Kontoverbindung sind SpaceYoga unverzüglich mitzuteilen. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaft wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich festgelegt.

2) Im Falle einer nicht eingelösten Lastschrift fallen Bankgebühren an und SpaceYoga berechnet deshalb diese Gebühr mit einer Bearbeitungspauschale von 12€ weiter.

3) Sofern SpaceYoga Vergünstigungen aufgrund persönlicher Umstände gewährt (z.B. Studententarif), kann die Gewährung und Fortsetzung der Gewährung von einer Vorlage des Nachweises abhängig gemacht werden. SpaceYoga ist berechtigt nach einer erfolglosen Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises den regulären Nutzungspreis zu verlangen.

4) SpaceYoga ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge zu ändern. Eine Preiserhöhung wird wirksam, wenn sie 3 volle Kalendermonate durch deutlich sichtbaren Aushang in den SpaceYoga Räumlichkeiten angekündigt wird. Der Vertragspartner hat dann ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preiserhöhung.

4. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge

1) Mitgliedschaftsverträge (§1, Abs. 1) werden nach konkreter Vereinbarung für eine Grundlaufzeit geschlossen. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum.

2) Die ordentliche Kündigung ist mit einer bestimmten Frist abhängig vom gewählten Vertrag zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert er sich automatisch um eine Frist, die abhängig vom gewählten Vertrag ist.

3) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlich Kündigung innerhalb der Grundlaufzeit mit einer Frist von einem Monat, sofern er/sie aufgrund:

  • eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit
  • bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Einwohnermeldeamtes, die eine Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse nachweist, die mehr als 50 km entfernt von der im Vertrag genannten Adresse liegt.

4) Die Kündigung hat schriftlich postalisch oder per E-Mail zu erfolgen. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

5. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung

1) Eine Ruhezeit ist möglich nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder einen Nachweis über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen Adresse mehr als 50 km entfernt ist.

2) Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens 1 vollen Vertragsmonat, maximal 6 volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer sind SpaceYoga schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen mindestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit bekannt zu geben. Eine rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich. Für die Einstellung der Ruhezeit wird eine Aufwandpauschale von €12 erhaben.

3) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen und das Angebot von SpaceYoga nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit erhöht sich um die beanspruchte Ruhezeit. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

6. Änderungen des Kursangebots bzw. der Öffnungszeiten / Voranmeldung

1) SpaceYoga ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer festzulegen, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Webseite bekannt gemacht.

2) Für die einzelnen Kurse von SpaceYoga ist eine Voranmeldung nötig. Die Voranmeldung kann auf der Webseite gebucht werden. 

3) SpaceYoga ist berechtigt, das Kursangebot und die Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen einer solchen Änderung das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühr zu verlangen.

7. Haftung

1) SpaceYoga haftet für etwaige Schäden insoweit als

  1. SpaceYoga oder den Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.  Die Haftung von SpaceYoga ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
  2. schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen,
  3. sonstige zwingende Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Die Nutzung der Einrichtung, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr. Für von den Nutzern mitgebrachten Garderobe und Wertgegenständen übernimmt SpaceYoga keine Haftung.

8. Nebenabreden und salvatorische Klausel

Nebenabreden und Änderungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.